Die ordentliche Mitgliederversammlung von Eintracht Frankfurt e.V. findet am kommenden Montag, den 01. Februar 2016, ab 19.30 Uhr in der Wolfgang Steubing Halle des Sportleistungszentrums am Riederwald (Alfred-Pfaff-Str. 1, 60386 Frankfurt am Main) statt. Die Tischvorlage zur Versammlung können Sie online einsehen.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
• Die Versammlung beginnt pünktlich und ohne Verzögerung um 19.30 Uhr. Eine frühzeitige Anreise wird daher empfohlen. Der Einlass erfolgt ab 18.30 Uhr. Aufgrund der eingeschränkten Parkmöglichkeiten empfehlen wir Ihnen die Anreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln (U4, U7 – Haltestation „Schäfflestraße“). Der Zugang zur Veranstaltung ist selbstverständlich barierrefrei.
• Stimm- und Rederecht, sowie aktives und passives Wahlrecht haben alle ordentlichen Mitglieder (ab 18 Jahren), die dem Verein mindestens sechs Monate angehören und keinen Beitragsrückstand aufweisen. Fördermitglieder und jugendliche Mitglieder können an der Mitgliederversammlung teilnehmen, haben jedoch kein Stimm- und kein Wahlrecht. Fördermitglieder haben zudem kein Rederecht. Gesetzliche Vertreter von jugendlichen Mitgliedern haben, wenn sie nicht selbst Mitglied sind, keinen Zutritt zu der Mitgliederversammlung (siehe Satzung von Eintracht Frankfurt e.V., §10-12).
• Sollten Sie nicht selbst an der Mitgliederversammlung teilnehmen können, haben Sie die Möglichkeit, sich von einem anwesenden Mitglied durch Vorlage einer Vollmacht vertreten zu lassen. Vollmachten können nur auf stimmberechtigte Mitglieder übertragen werden. Das Formular zur Erteilung der Vollmacht finden Sie hier.
Wir freuen uns, Sie bei unserer Mitgliederversammlung zu begrüßen und hoffen auf zahlreiches Erscheinen.